Blitzschutz

Vor 20 Jahren dienten Blitzschutzanlagen fast ausschließlich dem Schutz des Baukörpers und der Personen, die sich in ihm aufhalten.

Mit dem massenhaften Einsatz von elektronischen Geräten in allen Bereichen des Arbeits- und Privatlebens sind auch die Erwartungen an den Blitzschutz gestiegen.

Neben dem Schutz vor einem direkten Einschlag müssen elektrische und elektronische Geräte auch vor den Auswirkungen des elektromagnetischen Feldes, vor Blitzteilströmen und Überspannungen durch Potentialanhebungen geschützt werden.

Die Planung und Errichtung einer wirksamen Blitzschutzanlage erfordert fundierte Fachkenntnisse, wie sie vom Betreiber und und von Handwerkern anderer Gewerke wie Lüftungsbauern und Dachdeckern nicht unbedingt erwartet werden können.
Mängel, die wir bei der Abnahme feststellen, sind häufig nur noch mit großem Aufwand zu beheben.

Wir empfehlen die Einbeziehung des Blitzschutzsachverständigen bereits bei der Planung, Gewerkekoordinierung und Bauausführung.