Baurechtliche Prüfungen

Für Gebäude, in denen sich viele, ortsunkundige oder hilfsbedürftige Menschen aufhalten, gelten besondere baurechtliche Anforderungen.

Hierzu zählen u.a.:

  • Versammlungsstätten wie Theater, Kinos, Discotheken...
  • Verkaufsstätten wie Messehallen, Kaufhäuser, Einkaufscenter...
  • Krankenhäuser
  • Schulen
  • Gast- und Beherbergungsstätten 
  • Hochhäuser
  • Großgaragen

Neben der Landesbauordnung sind hier die so genannten Sonderbauordnungen einzuhalten. Diese beschreiben Anforderungen an sicherheitstechnische Einrichtungen wie

1. Sicherheitsstromversorgung
2. Sicherheitsbeleuchtung
3. Brandmeldeanlagen
4. Alarmierungsanlagen

Um den sicheren Betrieb dieser Anlagen zu überwachen, müssen unabhängige Sachverständige, die Ihre Fachkenntnisse vor einer staatlichen Prüfungskommission nachgewiesen haben, die Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in regelmäßigen Fristen wiederkehrend prüfen.