Zulassungen
Der Begriff "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. Achten Sie bitte deshalb auf die vollständige Bezeichnung:
Bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger für ...
Sachverständige, die baurechtlich vorgeschriebene Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen in Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Krankenhäusern durchführen, müssen über eine Anerkennung durch die oberste Bauaufsicht verfügen.
VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlage
Zur Reduzierung von Brandschäden durch Fehler in elektrischen Anlagen unterhält die VdS Schadenverhütung ein eigenes Anerkennungsverfahren für Sachverständige zum Prüfen elektrischer Anlagen.
Weitere Anerkennungen
Neben den oben genannten Zulassungen verfügen wir über weitere Qualifikationsnachweise z.B. für
- Elektrothermografie
- Blitzschutz und EMV-gerechte Elektroinstallationen