Bauaufsicht

In Gebäuden mit Menschenansammlungen bestehen erhöhte Anforderungen an die ständige Betriebsbereitschaft sicherheitstechnischer Einrichtungen.

Die oberste Bauaufsicht der Bundesländer verlangt daher, dass diese Anlagen durch anerkannte Sachverständige vor der Ingebrauchnahme des Gebäudes und in regelmäßigen Fristen wiederkehrend geprüft werden.

Im Anerkennungsverfahren muss der Sachverständige seine persönliche Integrität, seine fachliche Unabhängigkeit, seine Qualifikation und Erfahrung und in einer zweistufigen Prüfung sein besonderes Fachwissen nachweisen.

Wir sind durch die oberste Bauaufsicht staatlich anerkannt als Sachverständiger für:

  • Elektrische Anlagen
  • Sicherheitsstromversorgung
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Brand-, Alarm- und Gefahrenmeldeanlagen.

In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir auch baurechtliche Prüfungen von

  • selbsttätigen Löschanlagen
  • nicht selbsttätigen Löschanlagen
  • Lüftungsanlagen und maschinellen Entrauchungsanlagen
  • Natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • CO-Warnanlagen

sowie komplexe Wirkprinzipprüfungen gewerkeübergreifender Sicherheitseinrichtungen an.