Prüfungen nach DGUV-Vorschrift3 und DGUV-Vorschrift 4

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 /DGUV Vorschrift 4

UVV VBG 4   »   BGV A2   »   BGV A3   »   DGUV Vorchrift3 bzw. 4


Die Namen haben sich in der letzten Zeit mehrfach gewandelt. Inhalt und Schutzziele sind geblieben.

Dieberufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind überall dort anzuwenden, wo Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Die DGUV Vorschriften 3 und 4 behandeln den Schutz vor Gefahren durch elektrischen Strom. Neben vielen wichtigen organisatorischen Vorgaben wird auch das Thema Prüfungen von ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Geräten geregelt. In Gebäuden, die durch Behörden, Schulen, Kitas oder öffentliche Einrichtungen genutzt werden, gilt anstelle der DGUV-Vorschrift 3 die DGUV-Vorschrift 4. Doch keine Sorge. Die Dokumente unterscheiden sich nur im Namen nicht im Inhalt.

Die Prüffristen müssen durch den Betreiber im Ergebnis einer Gefährdungsanalyse festgelegt werden. Alle Prüfungen sind detailliert und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Tipp:
Haben Sie noch keine Gefährdungsbeurteilung für ihre elektrischen Betriebsmittel durchgeführt?  Nutzen Sie unsere leicht bedienbare PC-Anwendung.

In einem vorbereiteten Formular beantworten Sie mit ihrer Anlagen- und Ortskenntnis mehrere Fragen zu den konkreten Umgebungsbedingungen und Gefährdungen. Durch die automatisierte Auswertung kommen sie schnell zu einer fundierten Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Prüffristen.