Alarmierungsanlagen

Die Alarmierung von Personen kann durch Warntongeber oder Sprachdurchsagen erfolgen und durch optische Signale unterstützt werden. Der Einsatz von Warntönen eignet sich in Gebäuden mit festem Nutzerkreis, wenn die Personen die Warntöne kennen und regelmäßig über das Verhalten bei Aussendung des Warntones belehrt werden.

In Gebäuden mit Menschenansammlungen (Kaufhäuser, Theater...) werden Sprachalarmanlagen eingesetzt. Diese bieten die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Alarmorganisation. Im Brandfall werden von einem digitalen Speicher ein Aufmerksamkeitssignal und ein Warntext mit konkreten Anweisungen eingespielt. Der ausreichende Alarmschallpegel und die Sprachverständlichkeit sind durch Messung nachzuweisen.

Bauaufsichtlich geforderte Brandmelde- und Alarmierungsanlagen müssen von anerkannten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und in wiederkehrenden Fristen von 3 Jahren geprüft werden.